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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 3 R 95/15   

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https://dejure.org/2017,49154
LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 3 R 95/15 (https://dejure.org/2017,49154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.09.2017 - L 3 R 95/15 (https://dejure.org/2017,49154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. September 2017 - L 3 R 95/15 (https://dejure.org/2017,49154)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung eines Versicherten; Rente wegen Erwerbsminderung; Entfernung eines Auges aufgrund eines Aderhautmelanoms; Befristete Rente; Restleistungsvermögen des Versicherten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43; SGB VI § 102 Abs. 2
    Rentenversicherung - Rente wegen Erwerbsminderung; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen; Verweisungstätigkeit; Rente auf Zeit

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 3 R 95/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris), der der Senat sich anschließt, ist bei Versicherten, die trotz qualitativer Leistungseinschränkungen noch zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, die Einsatzfähigkeit des Versicherten in einem Betrieb nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 3 R 95/15
    Danach ist bei Versicherten, obwohl sie noch eine Vollzeittätigkeit ausüben bzw. nach der ab 2001 geltenden Rechtslage noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris) von einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszugehen, wenn die Tätigkeit nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen ausgeübt werden kann.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 3 R 95/15
    Zum anderen dürften die Voraussetzungen des Katalogfalls Nr. 1 vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 5 RJ 48/03 R -, juris).
  • SG Speyer, 27.07.2018 - S 19 R 104/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei einer

    Noch in der Berufungsinstanz scheinen weitere Begutachtungen zum aktuellen Gesundheitszustand des Klägers veranlasst, die mitunter zu dem Ergebnis führen, dass in den Vorjahren ergangene erstinstanzliche Urteile und ihnen zu Grunde liegende noch weiter zurückliegende Verwaltungsentscheidungen wegen vermeintlicher Rechtswidrigkeit (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.09.2017 - L 3 R 95/15 - L 3 R 95/15 -, Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018 - L 8 R 883/14 -, Rn. 81) oder sogar trotz zugestandener Rechtmäßigkeit (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2017 - L 1 R 435/14 -, Rn. 59) aufgehoben oder "abgeändert" werden, weil sich im Laufe des Berufungsverfahrens ein Gesundheitszustand eingestellt hat, der nunmehr zu einer Rentenberechtigung führt (ganz ohne Bezug zu den "geänderten" Vorentscheidungen etwa LSG Hamburg, Urteil vom 22.02.2017 - L 2 R 80/15 -, Rn. 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2020 - L 1 R 492/18
    So wären etwa das Einpacken von teuren Gütern oder Artikeln, z. B. von hochwertigen Schreibgeräten und -utensilien sowie Artikel der "oberen Preissegmente" in der Süßwarenindustrie für die Klägerin durchaus möglich gewesen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. September 2017, Az.: L 3 R 95/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2020 - L 1 R 209/18
    So sind etwa das Einpacken von teuren Gütern oder Artikeln, z. B. von hochwertigen Schreibgeräten und -utensilien sowie Artikel der "oberen Preissegmente" in der Süßwarenindustrie für den Kläger durchaus möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. September 2017, Az.: L 3 R 95/15).
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